Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht biete ich Ihnen meine Kompetenz im Waffenrecht an.
Gerne bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Waffenrecht. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht verfüge ich über das notwendige Fachwissen, um Sie in sämtlichen Aspekten des deutschen Waffenrechts zu unterstützen.
Das Waffenrecht in Deutschland ist vielfältig und komplex. Es umfasst das Waffengesetz (WaffG), das den Erwerb, Besitz, Transport, die Lagerung und den Handel mit Waffen und Munition regelt. Als Ihr Rechtsanwalt für Waffenrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie über alle relevanten Vorschriften und Verordnungen informiert sind.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der Wahrung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit der Waffenbesitzkarte (WBK). Die WBK ist die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Ich stehe Ihnen beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die persönliche Eignung, die Zuverlässigkeit und das Bedürfnis für den Waffenbesitz erfüllen. Im Falle eines drohenden Entzugs Ihrer WBK setze ich mich engagiert für Ihre Interessen ein und erarbeite eine maßgeschneiderte Strategie, um den Entzug abzuwenden.
Neben der WBK berate ich Sie auch in allen weiteren waffenrechtlichen Erlaubnissen, wie beispielsweise der Waffenbesitzkarte für erlaubnispflichtige Waffen oder der Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen. Ich unterstütze Sie bei Antragsverfahren und sorge für eine reibungslose Abwicklung. Mein Ziel ist es, Ihnen den rechtlichen Rahmen zu bieten, um Ihren Wunsch nach legalem Waffenbesitz zu verwirklichen.
Das Waffenrecht und das Jagdrecht sind eng miteinander verknüpft. Daher bin ich auch mit den jagdrechtlichen Bestimmungen bestens vertraut. Als Jäger erhalten Sie von mir spezifische Unterstützung in Bezug auf den Besitz und den Einsatz von Jagdwaffen, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Als Rechtsanwalt für Waffenrecht stehe ich Ihnen nicht nur in Bezug auf das nationale Waffenrecht zur Seite, sondern bin auch mit den europäischen und internationalen Bestimmungen vertraut, die für den Waffenbesitz relevant sind. Ich halte mich stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Fachliteratur, um Ihnen eine umfassende Beratung zu bieten.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei verwaltungsrechtlichen Verfahren und stehe Ihnen zur Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Behörden geht. Ich kenne die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf von Verwaltungsverfahren im Waffenrecht und setze mich für eine effektive und zielgerichtete Vorgehensweise ein
Es kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 21.7.2008 – 3 B 12/08 – juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH in st. Rspr., z.B. B.v. 4.3.2016 – 21 CS 15.2718 – juris Rn. 13) eine Abweichung von der Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten
Artikel lesenDie Anforderungen, die an die Aufbewahrung von Waffen zu stellen sind, ergeben sich grundsätzlich aus § 36 WaffG. Danach hat ein Waffenbesitzer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Waffen abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Für erlaubnispflichtige Schusswaffen wird dies durch § 36 Abs. 5 WaffG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und 2 AWaffV dahingehend konkretisiert,
Artikel lesenAls Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht stelle ich Ihnen hier grundlegende Informationen zum Thema waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Waffengesetz (WaffG) zur Verfügung. Gerne berate ich Sie auch in Ihrem Einzelfall. I. Leichtfertige Verwendung von Waffen und Munition nach § 5 Absatz 1 Nr. 2a WaffG Bei der in § 5 WaffG
Artikel lesenDer Umgang mit Waffen und Munition wird durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. Der einschlägige Rechtsschutz in der Hauptsache richtet sich danach, ob eine Erlaubnis versagt oder eine Erlaubnis aufgehoben wurde. Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht ist es mir ein wichtiges Anliegen, grundlegende Informationen für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Gerne berate ich Sie in Ihrem
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