Im Bereich des öffentlichen Baurechts befasse ich mich im Bauordnungsrechtmit Fragen rund um die Themen Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung, Immissionsschutz sowie Nachbarschutz und Nachbarvereinbarungen. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, helfe ich Ihnen, baurechtliche Anforderungen zu erkennen und umzusetzen sowie Fehler zu vermeiden.
Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn die Baumaßnahme, soweit sie genehmigungsbedürftig ist und soweit eine Prüfung erforderlich ist, dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Durch eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens einschließlich der Antragsunterlagen mit Hilfe eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht lassen sich Verfahrensfehler und Konflikte häufig vermeiden und Anfechtungsrisiken durch Nachbarn reduzieren.

Bei vereinfachten oder genehmigungsfreien Verfahren kann das Nebenbaurecht, beispielsweise das Denkmalschutzrecht (hier in der Regel die Frage der Zumutbarkeit) relevant werden.
Im Öffentlichen Baurecht prüfe ich für Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen Anordnungen der Behörden zu erwarten und wie diese zu vermeiden sind. Wurden Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörden angeordnet, prüfe ich als Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorgehen dagegen Aussicht auf Erfolg hat.
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Ob die Verletzung des Gebietsbewahrungsanspruchs wegen drohenden Umkippens eines Baugebietes in ein anderes oder die Verletzung des Rücksichtsnahmegebotes droht: Dies sind Fragen des Nachbarschutzes, zu denen ich Sie als Rechtsanwalt mit Fokus auf öffentliches Baurecht gerne berate.

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Die Zustimmung des Nachbarn zur Nichteinhaltung der Mindestabstandsflächen durch ein Vorhaben kann entbehrlich sein, wenn der Nachbar selbst in vergleichbarer Weise das Mindestabstandsgebot nicht einhält. Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg berate ich Sie gerne zu diesem Thema. Grundsatz von Treu und Glauben Es entspricht mittlerweile gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass sich ein Nachbar nach...
Artikel lesenBei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben Vorbauten außer Betracht. Die Frage in der Praxis ist bisweilen, was genau unter einem Vorbau respektive einem untergeordneten Bauteil zu verstehen ist. Definition des Vorbaus Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, muss es sich bei einem Vorbau – abhängig von jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung – um einen unselbstständigen Teil der...
Artikel lesenEs kommt nicht selten vor, dass bauliche Anlagen ohne Genehmigung errichtet oder genutzt werden. Nachbarinnen und Nachbarn, die sich in ihren Rechten verletzt sehen, können in solchen Fällen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein bauaufsichtliches Einschreiten der Behörden beantragen. Doch wie hoch sind die Anforderungen an die Erfolgsaussichten eines solchen Eilantrags? Dieser Beitrag beleuchtet die...
Artikel lesenWer umfangreichere Arbeiten im Rahmen einer Sanierung an seinem Dachstuhl vornehmen möchte, steht vor der Frage, ob sein Vorhaben genehmigungsfrei ist oder ob es einer Baugenehmigung bedarf. Ein genehmigungsfreies „Eindecken“ im Sinne der Landesbauordnungen dürfte bei Arbeiten am Dachstuhl in der Regel nicht mehr gegeben sein, da hiermit das oberflächige Eindecken im Sinne von Dachdeckerarbeiten...
Artikel lesenAls Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht berate ich Sie gerne zum Thema Gewerbebetriebe in Wohngebieten. Sprechen Sie mich einfach an. Ausnahmegenehmigung nach § 31 Abs. 1, 34 Absatz 2 BauGB i.V.m. BauNVO? Im Allgemeinen Wohngebiet kann ein Vorhaben als nicht störender Gewerbetrieb im Gegensatz zum reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein, auch wenn das Vorhaben nicht dem Bedarf...
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