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Wahrt eine Klage ohne Anwalt vor dem unzuständigen Verwaltungsgericht die Klagefrist gegenüber dem ausschließlich zuständigen Oberverwaltungsgericht?

In der Sache 7 KN 21/20 beim Niedersächsischen OVG in Lüneburg hat der zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsanwaltlich vertretene Antragsteller gegen eine Satzung Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Dieses erklärte sich durch Beschluss für sachlich unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Beklagte hielt die Klage für unzulässig. Sachlich zuständig für die

Anforderungen an ein Sanierungskonzept zur Verhinderung der Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Die Anforderungen an eine Sanierungskonzept zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO sind hoch. Zudem muss das Konzept bereits in Kraft sein zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit unabhängig von den Gründen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen

Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Abgaben- und/oder Steuerschulden

Gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung des Gewerbes bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen zu untersagen. Ein Ermessensspielraum steht der zuständigen Behörde insoweit im Grundsatz nicht zu.  Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit unabhängig von den Gründen

Ob eine Streitigkeit als öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich zu beurteilen ist, richtet sich nach dem Charakter des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (BGHZ 97, 312 <313 f.>, BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 – 5 C 33.91 – BVerwGE 96, 71 <73>).  Charakter des Rechtsverhältnisses entscheidend Der Charakter des zu Grunde liegenden

Einleitung Das Wochenendhaus im Außenbereich. Ein Klassiker im Leben und in der Rechtsprechung. Eigentümer von Gartenhütten, Gartenhäusern oder Jagdhütten im Außenbereich möchten seit jeher ihre beispielsweise als Jagdhütten genehmigten Hütten gerne auch für das Wochenende nutzen. Oft fragen Mandanten, ob es Schlupflöcher im Außenbereich gibt. Bis wann ist eine Jagdhütte noch eine Jagdhütte ? Ab

Belästigungen durch Garagen und Stellplätze in Wohngebieten

Im Hinblick auf Garagen und Einstellplätze hat sich nach Jahrzehnten eine ausdifferenzierte Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts entwickelt. Hier sollen die Einschätzungskriterien des Nds. OVG kurz dargestellt werden. Nach § 12 Abs. 2 NBauO sind Garagen und Stellplätze in Wohngebieten als Annex zum Hauptvorhaben zulässig. Ist also das zugehörige Vorhaben zulässig, sind es auch die Garagen

Zeigt der verantwortliche Träger eine Sammlung dann nicht an, verstößt er gegen seine Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 1 und 2 KrwG. Die zuständige Abfallbehörde kann ihm dann die Untersagung verfügen. Rechtsgrundlage für eine dahingehende Untersagungsverfügung wäre § 62 KrwG. Fall: Die D stellt im Kreisgebiet der B Sammelcontainer auf. Die Container sind mit Aufklebern

Viele Eigentümer fragen sich, ob sie sich gegen heranrückende Nachbarbebauung wehren können. Insbesondere dann, wenn ihnen durch die neue Bebauuung Einblicke auf ihr Grundstück und in ihren Wohnraum drohen. Fall: Eigentümer E wohnt in einem Wohngebiet (Kein Bebauungsplan vorhanden). Der Bauherr B plant 18 Meter neben dem Grundstück des E auf einem bislang unbebauten Grundstück

  I. Anforderungen an den verkaufsoffenen Sonntag Sonntag ist Ruhetag! Dies ist verfassungsrechtlich verankert in Art. 140 GG in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Sonntag ist ein Tag der sich erheblich vom geschäftigen Treiben der Woche unterscheidet. Er ist geprägt von dem Baumeln lassen der Seele und dem Müßiggang. Das Bundesverfassungsgericht spricht von

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Verfügung muss zulässig und begründet sein. I. Zulässigkeit vorheriger Antrag nach § 80a Abs. 3, 80 Abs. 6 VwGO erforderlich? a. herrschende Meinung: Nein Nach überwiegender Ansicht ist vor Anrufung des Verwaltungsgerichts nicht erforderlich, dass der Antragsteller zuvor einen erfolglosen Antrag auf