Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27. April 2015 (2 LB 27/14) mehrere zusammenhängende Fragen zur Kostentragung nach einer behördlich veranlassten Bestattung beantwortet. Die Gemeinde kann die Kosten auf dem vollstreckungsrechtlichen Weg gegenüber einem bestattungspflichtigen Angehörigen festsetzen. Eine Erbausschlagung beseitigt diese öffentlich-rechtliche Pflicht nicht. Finanzielle Bedürftigkeit ist grundsätzlich über § 74 SGB XII zu...
