Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 18. August 2026, 5 E 4664/26, einen Eilantrag auf weitergehende Schulbegleitung abgelehnt. Für das Schuljahr 2026/2027 waren bereits bis zu sechs Zeitstunden pro Schulwoche bewilligt. Nach der vorläufigen Prüfung war nicht glaubhaft gemacht, dass allein eine umfangreichere Begleitung die Teilhabe am allgemeinen Schulsystem ermöglichen konnte. Der Beschluss unterscheidet...
