Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg berate ich vornehmlich Bürger, vereinzelt Unternehmen und in seltenen Einzelfällen auch die öffentliche Hand umfassend im Öffentlichen Recht.
Das Verwaltungsrecht bearbeite ich in seiner gesamten Breite: vom Friedhofsrecht bis hin zur Grünanlagenverordnung. Wo immer auch Verwaltungsakte erlassen werden: Ich prüfe diese auf ihre Rechtmäßigkeit. Eine persönliches Interesse habe ich für die Rechtsgebiete Waffenrecht, Schulrecht, Denkmalschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Baurecht.
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Nachweisliche Erfahrung in der Analyse komplexer verwaltungsrechtlicher Fragestellungen //
Fundierte Praxis in der Begleitung anspruchsvoller behördlicher Verfahren //
Ausgeprägtes Interesse an öffentlichem Recht, staatlichen Entscheidungsstrukturen und Regulierung //
Tiefes Verständnis verwaltungsrechtlicher Abläufe und strukturierte Vorbereitung von Fällen //
Vertrautheit mit behördlichen und gerichtlichen Entscheidungswegen und prozeduralen Rahmenbedingungen //
Engagiert, präzise und proaktiv in der Umsetzung rechtlicher Lösungen //