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  I. Anforderungen an den verkaufsoffenen Sonntag Sonntag ist Ruhetag! Dies ist verfassungsrechtlich verankert in Art. 140 GG in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung. Sonntag ist ein Tag der sich erheblich vom geschäftigen Treiben der Woche unterscheidet. Er ist geprägt von dem Baumeln lassen der Seele und dem Müßiggang. Das Bundesverfassungsgericht spricht von...

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Verfügung muss zulässig und begründet sein. I. Zulässigkeit vorheriger Antrag nach § 80a Abs. 3, 80 Abs. 6 VwGO erforderlich? a. herrschende Meinung: Nein Nach überwiegender Ansicht ist vor Anrufung des Verwaltungsgerichts nicht erforderlich, dass der Antragsteller zuvor einen erfolglosen Antrag auf...

Nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO kann die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, die Vollziehung des Verwaltungsaktes anordnen. Die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes wird angeordnet, wenn die Behörde meint, der Verwaltungsakt müsse sofort durchgesetzt werden. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung entfällt die aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklage und Widerspruch. Relevant...