Die Anforderungen an eine Sanierungskonzept zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO sind hoch. Zudem muss das Konzept bereits in Kraft sein zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit unabhängig von den Gründen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen...