Anwalt für Baurecht in Hamburg.

Hamburg. Niedersachsen. Bundesweit.

Anwalt Baurecht Hamburg

Im Bereich des öffentlichen Baurechts befasse ich mich mit Fragen rund um die Themen Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung, Immissionsschutz sowie Nachbarschutz und Nachbarvereinbarungen. Bei Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren stellen sich für Bürger und Unternehmen vielfältige baurechtliche Themen. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht, helfe ich Ihnen, baurechtliche Anforderungen zu erkennen und umzusetzen sowie Fehler zu vermeiden. Ebenso wichtig ist die zielorientierte Kommunikation mit Statikern, Ingenieuren Architekten, Planungsbüros, Projektentwicklern, Sachverständigen und insbesondere mit Behörden.

Anwalt Genehmigungsverfahren

Die Baugenehmigung ist zu erteilen,  wenn die Baumaßnahme, soweit sie genehmigungsbedürftig ist und soweit eine Prüfung erforderlich ist, dem öffentlichen Baurecht (z.B. in Niedersachsen i.S.v. § Absatz 16 NBauO) entspricht.

Durch eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens einschließlich der Antragsunterlagen mit Hilfe eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht lassen sich Verfahrensfehler und Konflikte häufig vermeiden und Anfechtungsrisiken durch Nachbarn reduzieren.

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Bei vereinfachten oder genehmigungsfreien Verfahren kann das Nebenbaurecht, beispielsweise das Denkmalschutzrecht (hier in der Regel die Frage der Zumutbarkeit) relevant werden.

Rechtsschutz des Adressaten bauaufsichtsrechtlicher Maßnahmen

Im Öffentlichen Baurecht prüfe ich für Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen Anordnungen der Behörden zu erwarten und wie diese zu vermeiden sind. Wurden Maßnahmen der Bauaufsichtsbehörden angeordnet, prüfe ich als Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorgehen dagegen Aussicht auf Erfolg hat.

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Nachbarschutz

Ob die Verletzung des Gebietsbewahrungsanspruchs wegen drohenden Umkippens eines Baugebietes in ein anderes oder die Verletzung des Rücksichtsnahmegebotes droht: Dies sind Fragen des Nachbarschutzes, zu denen ich Sie als Rechtsanwalt mit Fokus auf öffentliches Baurecht gerne berate.

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