Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Verfügung muss zulässig und begründet sein. I. Zulässigkeit vorheriger Antrag nach § 80a Abs. 3, 80 Abs. 6 VwGO erforderlich? a. herrschende Meinung: Nein Nach überwiegender Ansicht ist vor Anrufung des Verwaltungsgerichts nicht erforderlich, dass der Antragsteller zuvor einen erfolglosen Antrag auf...