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Ausnahmen nach § 13 Absatz 9 AWaffV von den Aufbewahrungspflichten nach § 36 WaffG

Die Anforderungen, die an die Aufbewahrung von Waffen zu stellen sind, ergeben sich grundsätzlich aus § 36 WaffG. Danach hat ein Waffenbesitzer die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Waffen abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Für erlaubnispflichtige Schusswaffen wird dies durch § 36 Abs. 5 WaffG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und 2 AWaffV dahingehend konkretisiert,...

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 WaffG

Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht stelle ich Ihnen hier grundlegende Informationen zum Thema waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Waffengesetz (WaffG) zur Verfügung. Gerne berate ich Sie auch in Ihrem Einzelfall. I. Leichtfertige Verwendung von Waffen und Munition nach § 5 Absatz 1 Nr. 2a WaffG Bei der in § 5 WaffG...

Rechtsschutz gegen die Versagung oder Aufhebung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

Der Umgang mit Waffen und Munition wird durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. Der einschlägige Rechtsschutz in der Hauptsache richtet sich danach, ob eine Erlaubnis versagt oder eine Erlaubnis aufgehoben wurde. Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht ist es mir ein wichtiges Anliegen, grundlegende Informationen für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Gerne berate ich Sie in Ihrem...

„Was treibt mich an?“ – Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Marc Heidemann

Marc Heidemann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Er berät und vertritt Mandanten insbesondere im Waffenrecht, Denkmalschutzrecht, Schulrecht und Baurecht. Wir treffen ihn in seiner Kanzlei in Hamburg, um über seinen Antrieb, herausfordernde Fälle und die Besonderheiten seines Berufs zu sprechen. Herr Heidemann, viele Menschen verbinden mit Verwaltungsrecht trockene Paragraphen und viel Papierkram. Was fasziniert Sie...

Wann sind Maßnahmen gegenüber Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr als Verwaltungsakt zu qualifizieren?

Ob eine Maßnahme gegenüber Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr als Verwaltungsakte einzuordnen sind, hängt davon ab, ob das Grund- oder Dienstverhältnis betroffen ist. Der Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren ist ehrenamtlich. Zugleich stehen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in einem öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnis (In Hamburg beispielsweise nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Hamburgisches Feuerwehrgesetz (HmbFwG)). Aufgrund des öffentlich-rechtlichen...

Erledigt sich ein Antrag auf ein Visum durch Zeitablauf während Klageverfahren?

Keine Erledigung durch Zeitablauf bei Festhalten am Besuchswunsch im Klageverfahren Das Verpflichtungsbegehren erledigt sich nicht durch Zeitablauf. Der Visumantrag bezieht sich aufgrund der im Antragsformular angegebenen Reisedaten nicht auf einen kalendarisch fest umrissenen, inzwischen abgelaufenen Zeitraum. Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte vielmehr dahin auszulegen, dass...

Wann erfasst eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid auch den Ausgangsbescheid?

Eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid richtet sich auch gegen den Ausgangsbescheid, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind und der Ausgangsbescheid inhaltlich lediglich bestätigt wird (inhaltliche Kongruenz). Ob eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid sich auch gegen den Ausgangsbescheid erstreckt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Erstreckt sich ohne Zweifel die Klage auch auf den Ausgangsbescheid,...

Baudenkmal und Abbruchgenehmigung: Einführung zur Unzumutbarkeit im Denkmalschutz.

(Stand Oktober 2022) Oft begehren Mandanten die Erteilung von (Teil-)Abbruchgenehmigungen für denkmalgeschützte Gebäude bzw. Baudenkmäler. Wenn Sie einen Anwalt für Denkmalschutz suchen, stehe ich Ihnen als Anwalt für Denkmalschutz in Hamburg gerne zur Verfügung. Hohe Hürden für „Unzumutbarkeit“ In der Regel halten sie deren Sanierung und Erhalt für wirtschaftlich unzumutbar. Im Folgenden möchte ich den...

„Anlagen für Verwaltungen“ im allgemeinen Wohngebiet (§ 4 Absatz 3 Nummer 3 BauNVO)

„Anlagen für Verwaltungen“ – Weites Begriffsverständnis Der Begriff „Anlagen für Verwaltungen“ ist – wie Begriff der Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke – in einem weiten Sinn zu verstehen.  Der Begriff „Anlagen für Verwaltungen“ ist ein städtebaurechtlicher Sammelbegriff, der Anlagen und Einrichtungen umfasst, in denen oder von denen aus verwaltet wird, sofern das Verwalten einem...

Förderrichtlinien als unmittelbare Anspruchsgrundlage?

Förderrichtlinien keine unmittelbare Anspruchsgrundlage  Förderrichtlinien vermitteln keine unmittelbare Anspruchsgrundlage auf staatliche Förderung. Denn Adressat der Förderrichtlinien sind nicht die Antragstellenden. Die Förderrichtlinien regeln verwaltungsintern die Ausübung des Ermessens.  Die Förderungspraxis führt lediglich zu einer Selbstbindung der Verwaltung über ständige Förderpraxis (mittelbare Außenwirkung). Anspruch ergibt sich allein aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Selbstbindung der Verwaltung...

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)