(Stand 17.12.2021) Der Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde wegen baurechtswidriger Zustände ist bei Nachbarn ein beliebtes Thema. Läuft es mit dem Nachbarn nicht mehr rund, liebäugelt man hie und hie gerne mit dem Anschwärzen des Nachbarn bei der Bauaufsichtsbehörde. Dieser Gedanke liegt zwar nahe, ist aber grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Die Anforderungen