Verhaltensstörung als Grundlage für Fortnahme §16 a des Tierschutzgesetzes (TierschG) legt fest, dass die zuständige Behörde bei auftretenden Verhaltensstörungen von Tieren Maßnahmen ergreifen kann. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff ‚Verhaltensstörung‘ im Kontext des Tierschutzes? Hier möchte ich genau dieses Thema näher beleuchten und dabei die Definition sowie die rechtlichen Aspekte von Verhaltensstörungen